Ganz neu bieten wir für schwangere Frauen oder Mamas zeitnah nach der Entbindung Unterstützung im Haushalt und im Alltag an.
Dafür benötigen Sie von Ihrem Arzt eine schriftliche medizinische Verordnung nach
§ 38 SGB V „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“.
In welchen Fällen wird so eine Verordnung ausgestellt:
Nach vorheriger Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse bieten wir folgende Hilfstätigkeiten im Alltag an:
Unsere Priorität sind Sie, die Unterstützung, während Sie in einer ganz neuen Lebensphase sind, die viele Umstellungen und auch Ängste mit sich bringt.
Im Vordergrund nach einer Entbindung sollte die Heilung stehen!
Ihnen wurde aufgrund medizinischer Notwendigkeit eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ ausgestellt, dann helfen wir Ihnen gerne bei der weiteren Betreuung im Haushalt.
Das besondere den bürokratischen Teil übernehmen wir ebenfalls für Sie. Was bedeutet das genau? Wir prüfen, ob die ärztliche Verordnung, so wie dargestellt auch von Ihrer Krankenkrasse übernommen wird. Die Abrechnung und das weitere Prozedere übernehmen wir ebenfalls vollumfänglich.
Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie bislang Ihren Haushalt selbst geführt haben. Umfang und Dauer unsere Dienstleistung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen und den Lebenssituationen.
Auch akut schwer Kranke ohne stationäre Behandlung, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Menschen mit belastenden Behandlungen wie Chemotherapie können eine Haushaltshilfe anfordern.
Wir helfen Ihnen wieder auf die Beine zu kommen und Ihnen möglichst Ihren Alltag etwas zu entlasten. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular wir und besprechen in einem Gespräch den weiteren Vorgang.